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Die
neue GOZ lässt immer
noch auf sich warten.
Ein Referentenentwurf liegt vor, jedoch ist vor 2012 nicht mit dem
Inkrafttreten zu rechnen.
Durch diese Verzögerung der
neuen GOZ ist aber
zu befürchten und seit einiger Zeit auch schon zu
beobachten, dass das Erstattungsverhalten der Privatversicherungen,
Zusatzversicherungen und
Beihilfestellen immer „rigider“ wird.
Viele Abrechnungseinschränkungen aus dem Referentenentwurf der
neuen GOZ werden von Seiten der Versicherungen jetzt schon benutzt, um die
Erstattungsmöglichkeiten der Patienten zu reduzieren und weniger zu
bezahlen.
Damit eine Praxis für ihre aufwändigen Leistungen auch eine
betriebswirtschaftlich adäquate Bezahlung bekommt, kann bei den meisten
Therapiemaßnahmen nicht mehr im 2,3- fachen Faktor (Schwellenwert)
behandelt werden.
Der GOZ - Punktwert ist seit 23 Jahren unverändert. Eine Honorierung
über 2,3 bedeutet jedoch eine entsprechende Begründung auf der Rechnung.
Mit den Begründungen tun sich viele Praxen schwer. Durch die neue GOZ,
die eine „für den Zahlungspflichtigen verständliche und nachvollziehbare Begründung“
fordert, wird sich diese Problematik noch verschärfen
Als
praktische Hilfe für Ihren Arbeitsalltag bieten wir Ihnen daher unser
neues Spezialseminar an.
Sie erhalten wichtige und
kompetente Hilfestellungen zu folgenden Themen:
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Gezielte und hilfreiche Informationen für Privatversicherte und
Beihilfeberechtigte
zur Vorbereitung auf Erstattungsprobleme
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Beihilferecht aktuell – was ist nicht (nicht mehr)
beihilfefähig?
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Der neue Basistarif. Was muss die Praxis wissen und
beachten?
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Neue wichtige Urteile und passende
Mustertextbausteine für Ihren Schriftverkehr bei strittigen Abrechnungspositionen wie z.B.:
*
SDA-Füllungen
und Aufbaufüllungen
*
Professionelle
Zahnreinigung
* Verbrauchsmaterial
*
Zielleistungsprinzip – vor allem in der Chirurgie/Implantologie
*
medizinische Notwendigkeit
*
zahntechnische Leistungen
*
Sinnvolle
und hilfreiche Begründungen für alle Therapiebereiche
besonders
wichtig im Hinblick
auf die neue
GOZ
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